Information zur EUDR für Waldinfoplan Anwender und Interessenten
EUDR – was ist zu tun?
Aktuelle Situation
In der Verhandlungsrunde am 03.12.2024 des Trilogs zur EUDR einigten sich die Vertreter von Parlament und Rat auf eine Verschiebung der verbindlichen Anwendung der EUDR bis zum 30.12.2025. Diese zunächst informelle Einigung macht den Weg zur Verlängerung frei.
(siehe HDH Newsletter vom 04.12. 2024)
In jedem Fall gilt: die EUDR kommt – jetzt aber erst später
Häufige Fragen
In dem EU-Dokument (3. FAQ) werden werden eine Vielzahl häufig gestellter Fragen (FAQ) beantwortet, hier zwei Punkte, die für Waldinfoplan-Anwender wichtig sind.
7.4. Kann das System häufig verwendete Daten speichern?
Wird es möglich sein, häufig verwendete Daten (z. B. häufig verwendete HS-Codes und wissenschaftliche Bezeichnungen) im IS zu "speichern", so dass sie leicht automatisch ausgefüllt werden können und nicht für jede neue Sorgfaltserklärung neu eingegeben werden müssen?
Das Informationssystem bietet diese Funktion derzeit noch nicht. Es wird jedoch möglich sein, bereits eingereichte Sorgfaltserklärungen zu duplizieren, wodurch sich der Zeitaufwand für das Ausfüllen einer neuen Erklärung verringert. Es liegt in der Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten und Händler, die notwendigen Änderungen in der duplizierten Erklärung vorzunehmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es eine Schaltfläche "Import", die es den Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, die Informationen über den Produktionsort aus einer vordefinierten GeoJSON-Datei zu importieren.
7.8. Welches Datenformat ist für die in das Informationssystem hochzuladende Geolokation erforderlich? Welches Format wird akzeptiert, um die Geolokationskoordinaten an die Sorgfaltspflichtangaben im Informationssystem anzuhängen? (NEU)
Die Betreiber können Geolokationen im Informationssystem entweder durch manuelle Eingabe oder durch Hochladen in eine Datei bereitstellen. Das Format der unterstützten Dateien im Informationssystem ist GeoJson. Das Informationssystem unterstützt derzeit das Koordinatenformat WGS-84 mit der Projektion EPSG4326.
EUDR & Waldinfoplan
Folgt man der Handreichung des BMEL und des FAQ der EU so läßt sich die Dateneingabe in das Informstionssystem der EU wie folgt darstellen:
Im günstigsten Fall kann sich der Forstbetrieb so aufstellen, dass er mit einer Referenz- und Validierungsnummer pro Jahr zur recht kommt. Beide Nummern können als Textbaustein jetzt bereits in der Warenwirtschaft erfasst werden und auf der Rechnung mit ausgedruckt werden. Da die Nummern erst beim „in den Verkehr bringen“ obligaorische sind, d.h. wenn bei der erstmaligen Bereitstellung das Verfügungsrtecht auf eine dritte Person übergeht, sollte die Ausweisung auf der Rechnung hinreichend sein. Die Möglichkeit, eingereichte Sorgfaltserklärungen zu duplizieren und ggf. nur die Einschlagsmenge zu korrigieren (siehe FAQ 7.4) kann den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
Das Erfassen der Betriebsfläche wird für viele Betriebe das größere Problem sein. Grundsätzlich können beliebig viele Geometrien eines Betriebes hochgeladen werden. Die Waldwerkzeuge werden zeitnah die Möglichkeit bieten, die Betriebsflächen im GeoJSON Format (siehe FAQ 7.8) bereitzustellen.
Weitere Informationen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115
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